A1 Ergebnisoffenheit und Unvoreingenommenheit
Eine Evaluation wird als ein ergebnisoffener Prozess angelegt, der eine unvoreingenommene Bewertung sicherstellt.

A2 Transparenz
Eine Evaluation wird transparent gestaltet und durchgeführt. Zweck, Vorgehen, Grundlagen der Bewertung und Ergebnisse werden offengelegt, so dass die Evaluation nachvollziehbar und überprüfbar ist.

A3 Berücksichtigung der Beteiligten & Betroffenen
Die an einer Evaluation zu beteiligenden und die von ihr betroffenen Personen und Organisationen werden identifiziert. Ihren Interessen, Bedürfnissen und Werthaltungen wird die angemessene Aufmerksamkeit geschenkt.

A4 Nutzungsorientierung
Eine Evaluation wird so geplant und durchgeführt und ihr Fortschritt sowie ihre Ergebnisse werden so kommuniziert, dass die Beteiligten & Betroffenen angeregt werden, sich angemessen an der Evaluation zu beteiligen und sowohl den Evaluationsprozess als auch die Evaluationsergebnisse zu nutzen.

A5 Angemessenes Verhältnis von Aufwand und Nutzen
Eine Evaluation wird so angelegt, dass sie einen Nutzen erzeugt, der den eingesetzten Aufwand rechtfertigt.

A6 Sicherstellung der erforderlichen Kompetenzen
Wer eine Evaluation plant, beauftragt, steuert oder durchführt, verfügt über dafür angemessene Kompetenzen oder sorgt dafür, dass diese ausreichend abgedeckt sind.

A7 Qualitätssicherung
Es werden geeignete Massnahmen getroffen, um die Qualität einer Evaluation während ihrer Durchführung sicherzustellen und nach ihrem Abschluss zu überprüfen.

A8 Beachtung des Rechts
Bei allen Tätigkeiten im Rahmen einer Evaluation werden die dafür massgeblichen rechtlichen Bestimmungen identifiziert und eingehalten.

A9 Schutz der Persönlichkeit und Vertraulichkeit
Persönlichkeitsrechte und Datenschutz werden gewährleistet. Ist Vertraulichkeit vorgeschrieben oder zur Wahrung schützenswerter Interessen erforderlich, wird alles Notwendige vorgekehrt, damit sensible Informationen nicht ohne Zustimmung der datengebenden Personen verwendet und nicht zu ihrer Quelle zurückverfolgt werden können.

A10 Ethik
Sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer Evaluation erfolgen ethisch verantwortungsvoll und mit Sensibilität für die gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt.

A11 Respekt
Sämtliche Personen oder Organisationen, die an einer Evaluation beteiligt oder von ihr betroffen sind, werden respektvoll, fair und unvoreingenommen behandelt.

A12 Redlichkeit
Alle Beteiligten & Betroffenen verhalten sich in Bezug auf eine Evaluation redlich und unterlassen es, die Evaluationsaktivitäten zu behindern, die Evaluation zu missbrauchen oder ihre Ergebnisse zu verzerren oder verzerrt wiederzugeben.