Evaluation

Den SEVAL-Standards liegt folgende Auffassung von Evaluation zugrunde:
Eine Evaluation ist eine systematische und nachvollziehbare Analyse und Bewertung von Konzeption, Umsetzung und/oder Auswirkungen eines Evaluationsgegenstandes. Evaluationen sind wissenschaftliche Dienstleistungen und nutzen wissenschaftliche Methoden. Häufige Evaluationsgegenstände sind beispielsweise Politiken, Rechtsnormen, Strategien, Planungen, Programme, Projekte, Massnahmen, Leistungen, Organisationen, Prozesse, Veranstaltungen, Technologien oder Materialien.

Qualität der Evaluation

Die Qualität einer Evaluation bestimmt sich nach den vier folgenden Merkmalen. Diese verstehen sich als anzustrebende Orientierungsgrössen, die für alle Phasen und Tätigkeiten in einer Evaluation von Bedeutung und idealerweise gleichermassen anwendbar sind:

  • Nützlichkeit: Die Evaluation orientiert sich an den Evaluationszwecken und den Informationsbedürfnissen der intendierten Nutzenden. Evaluationen sollen informativ, zeitgerecht und wirksam sein. Evaluierende sollen sich mit den Adressaten der Evaluation und ihren Informationsbedürfnissen vertraut machen, die Evaluation nach Massgabe dieser Bedürfnisse planen und durchführen und über ihre Ergebnisse rechtzeitig und klar informieren.
  • Durchführbarkeit: Die Evaluation soll auf die vorgefundenen Gegebenheiten abgestimmt, gut durchdacht und kostenbewusst konzipiert und umgesetzt werden. Dabei soll auf eine möglichst hohe Akzeptanz der verschiedenen Beteiligten & Betroffenen geachtet werden. Evaluationen werden in der Regel unter Einbezug zahlreicher Personen durchgeführt und sind für alle Beteiligten mit Aufwand verbunden. Daher sollten sie nur so viele Ressourcen, Material, Personal, Zeit und Geld in Anspruch nehmen, wie für die Verfolgung des Evaluationszwecks und die Beantwortung der Evaluationsfragen erforderlich sind.
  • Korrektheit: Die Evaluation soll rechtlich und ethisch korrekt, respektvoll und unvoreingenommen durchgeführt werden. Evaluationen betreffen viele Personen und Organisationen in vielfältiger Weise und können diese gegebenenfalls auch beeinträchtigen. Korrektheit verlangt, dass Rechte von Betroffenen geschützt werden, dass den Beteiligten & Betroffenen mit Respekt begegnet wird und dass Evaluationen mit Sensibilität hinsichtlich ethischer und rechtlicher Fragen durchgeführt werden. Zudem verlangt die Korrektheit eine unvoreingenommene und unparteiische Haltung der Evaluierenden und die Beachtung der berechtigten Interessen der Beteiligten & Betroffenen.
  • Genauigkeit: Die Evaluation soll angemessene, gültige und verwendbare Informationen erzeugen und vermitteln. Diese sollen methodisch korrekt zustande kommen. Die abgegebenen Urteile müssen in einem nachvollziehbaren logischen Zusammenhang zu den erhobenen Informationen stehen.