Evaluation – Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz – Vergabepraxis der Finanzhilfen an Projekte für die Periode 2015–2019

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) stellt seit 1996 Finanzhilfen bereit, um die Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben zu fördern. Die Finanzhilfen belaufen sich auf rund 4,5 Millionen Franken im Jahr und werden an Projekte von öffentli-chen und privaten, nicht gewinnorientierten Organisationen vergeben.
Die Evaluation soll in erster Linie eine Übersicht und Bilanz zur Finanzhilfevergabe an Projekte 2015 – 2019 erstellen. Die Evaluation soll die Vergabepraxis zusammenfassen. Sie soll über Nutzen und Wirkung der Finanzhilfen Auskunft geben.

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2019.04.30_Ausschreibung_Evaluationsmandat_Finanzhilfen_-_D_final (PDF 395 kB)

Weitere Auskünfte


Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG
Gilles Meylan
E-Mail
T 058 464 05 16