Das Bundesamt für Justiz vergibt im Zusammenhang mit der Lohngleichheitsanalyse gemäss Gleichstellungsgesetz (GlG; SR 151.1) einen Forschungsauftrag. Der Bundesrat muss gemäss Art. 17b GlG dem Parlament bis spätestens im Jahr 2029 einen Bericht über die Wirkungen der Analysepflicht erstatten. Er hat sich jedoch bereit erklärt, bereits früher eine Zwischenbilanz zu ziehen.
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[462220854] Pflichtenheft DE Evaluation Der Wirksamkeit Der Art. 13a – 13i GlG (PDF 226 kB)
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Bundesamt für Justiz
Jeanne Ramseyer
T +41 58 46 28398