Evaluation der Bestimmungen zur fürsorgerischen Unterbringung (FU; Art. 426 ff. ZGB)

Der Zweck der Evaluation liegt in der Prüfung der Wirksamkeit des gesamten Regelungskomplexes zur FU. Zu diesem gehören:
1. Art. 426–439 ZGB;
2. Bestimmungen, auf die in Art. 426 ff. ZGB verwiesen wird;
3. Bestimmungen zum Verfahren vor der KESB
(Art. 443 ff. ZGB) sowie
4. Bestimmungen im Rahmen des Rechtsschutzes vor der gerichtlichen Beschwer-deinstanz (Art. 450 ff. ZGB).
Basis für die umfassende Evaluation der FU bilden die Artikel 426–439 ZGB, die sowohl ma-terielle als auch einige verfahrensrechtliche Regelungen enthalten. Im Rahmen dieser Evaluation liegt ein besonderer Fokus auf der Thematik der sogenannten Zwangsbehandlung, der Behandlung ohne Zustimmung der betroffenen Person nach Artikel 434 ZGB. Von grosser Bedeutung sind schliesslich auch die Umsetzungsbestimmungen in den Kantonen.

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Projektausschreibung-Evaluation-der-Bestimmungen-zur-fürsorgerischen-Unterbringung-FU-Art.-426-ff.-ZGB (PDF 606 kB)

Weitere Auskünfte


Bundesamt für Justiz
Judith Wyder
E-Mail
T 058 462 41 78